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Energiehandel - (Genehmigung für Thüringen)
Verkauf von Wärme, Strom und Erdgas
Wir besitzen die Genehmigung des Thüringer Wirtschaftsministeriums für den Handel mit Strom und Erdgas nach § 3 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes für den
Freistaat Thüringen. |
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